Zum Hauptinhalt springen

Zuweiser

Verfasst von Claudia
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Der Zuweiser ist die Person oder Stelle (Ärzte, Institution), die die Behandlung angeordnet oder die Verfügung verfasst hat.

In Medical Invoice kann in einigen Fällen im Register "Abrechnung erfassen" ein Zuweiser erfasst werden. Die Erfassung eines Zuweisers ist nicht in allen Fällen erforderlich. Dies hängt davon ab, welche Fachrichtung und welcher Tarif für die Erfassung der Leistungen verwendet wird. Es ist auch davon abhängig, an welche Versicherung die Rechnung geschickt wird (KVG, UVG, IVG, MVG oder VVG). Die Erfassung der GLN ist beim Zuweiser Pflicht.

Der Zuweiser muss in Medical Invoice nicht von Hand erfasst werden. Es steht eine Liste bereit, die alle Ärzte, Ärztinnen und Institutionen (Praxen, Spitäler) umfasst, die als Zuweiser auftreten dürfen. Es handelt sich bi dieser Liste um das ZSR-Register. Ärzte, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, benutzen eine sogenannte K-Nummer, die mit der ZSR-Nummer des Arbeitgebers verknüpft ist. Als Zuweiser muss der Arbeitgeber, die Praxis oder das Spital angegeben werden.

Tipp: Suchen Sie einen Zuweiser aus dem Zahlstellen-Register indem Sie mit der Postleitzahl der Praxis suchen oder fragen Sie im Spital oder der Praxis nach welche GLN oder ZSR-Nummer Sie in der Rechnung eintragen müssen.

Zuweiser auf einer TP-Rechnung für UVG

Bei einer Rechnung, die an die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) geht, bezeichnet der „zuweisende Arzt bzw. Institution“ denjenigen, der die Behandlung initiiert bzw. veranlasst hat. In der Regel der Hausarzt, ein Facharzt oder der Arbeits­arzt, der den Patienten an den behandelnden Spezialisten oder das Krankenhaus überweist.

Für die SUVA ist die Zuweisung gesetzlich vorgeschrieben: nur wenn ein Arzt die Behandlung verordnet hat, wird sie von der SUVA erstattet.

In der Schweiz ist die A‑Nummer (Arzt‑Zulassung) die wichtigste Kennung. Sie bestätigt, dass der Arzt im Kanton bzw. Bund zugelassen ist.

Zuweiser auf einer TP-Rechnung für IVG

Die Person, die auf der Verfügung als Zuweiser fungiert sollte eingetragen werden. Es ist auch möglich die IV als Zuweiser einzutragen.

Zuweiser = der Arzt bzw. die medizinische Einrichtung, die die Behandlung veranlasst oder autorisiert hat.

Für die IV ist die Angabe eines Zuweisers ein gesetzliches Kriterium: ohne gültige Zuweisung kann die IV die Kosten in der Regel nicht erstattet.

Zuweiser aus dem Ausland

Nach unseren Informationen verlangen die Versicherungen (auch die SUVA) eine ZSR‑Nummer für jeden Zuweiser. Ein ausländischer Arzt kann nur dann als Zuweiser fungieren, wenn er eine gültige ZSR‑Nummer aus der Schweiz besitzt; sonst muss die Überweisung durch einen in der Schweiz zugelassenen Arzt erfolgen. Möglicherweise hat der betreffende ausländische Arzt eine schweizer ZSR-Nummer, oder er hat einen Vertragspartner in der Schweiz, unter dessen ZSR-Nummer er abrechnen kann. Bitte erkundigen Sie sich beim betreffenden Arzt / Praxis nach der korrekten ZSR-Nummer, die Sie benötigen um den Zuweiser zu erfassen.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?