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Pflegeheim

Verfasst von Claudia
Heute aktualisiert

Wenn in der Konfiguration die Fachrichtung "Pflegeheim" gewählt wurde, dann stehen die folgenden Tarife zur Verfügung:

Wenn beim Erfassen der Abrechnung das Gesetz KVG ausgewählt wird, stehen die folgenden Tarife zur Verfügung:

  • 960 Pflegeleistungen stationär

  • 402 GTIN

  • 454 MiGeL: Mittel und Gegenstände Liste (HVB Pflege)

  • 401 SL Therapeutische Gruppe 70

  • Versicherungsspezifischer Tarif

Wenn beim Erfassen der Abrechnung das Gesetz UVG, IVG, MVG oder VVG ausgewählt wird, stehen die folgenden Tarife zur Verfügung:

  • 960 Pflegeleistungen stationär

  • 454 MiGeL: Mittel und Gegenstände Liste (HVB Pflege)

  • Versicherungsspezifischer Tarif


Abrechnung erfassen

  1. Bitte gehen Sie ins Register "Abrechnung erfassen".

  2. Wählen Sie einen Patienten aus oder legen Sie einen neuen Patienten an.

  3. Falls vorhanden, wählen Sie den Abrechnungsmodus "Standard".

  4. Wählen Sie das Gesetz KVG (oder ein anderes Gesetz).

  5. Für TP-Rechnungen (an die Versicherung): Wählen Sie „Versicherung” als Empfänger und wählen Sie die Krankenkasse aus der Liste aus.

  6. Für TG-Rechnungen (an den Patienten): Wählen Sie "Patient" als Empfänger (mit dem Gesetz VVG können nur TG-Rechnungen erstellt werden).

  7. Falls vorhanden, wählen Sie „Behandlungsort”.

  8. Wählen Sie den "Zuweiser" (Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite).

  9. Geben Sie die Leistungen mit den Daten ein. Das oben ausgewählte Gesetz bestimmt welche Tarife zur Verfügung stehen.

  10. Speichern Sie die Rechnung.

  11. Der Versand erfolgt im Register "Abrechnungen"

Zuweiser erfassen

Der Zuweiser ist die Person oder Stelle (Ärzte, Institution), die die Behandlung angeordnet oder die Verfügung verfasst hat.

In Medical Invoice kann in einigen Fällen im Register "Abrechnung erfassen" ein Zuweiser erfasst werden. Die Erfassung eines Zuweisers ist nicht in allen Fällen erforderlich.

Der Zuweiser muss in Medical Invoice nicht von Hand erfasst werden. Es steht eine Liste bereit, die alle Ärzte, Ärztinnen und Institutionen (Praxen, Spitäler) umfasst, die als Zuweiser auftreten dürfen. Es handelt sich bi dieser Liste um das ZSR-Register. Falls Sie eine bestimmte ZSR-Nummer nicht im Register finden, beachten Sie bitte, dass einige Ärzte eine sogenannte K-Nummer verwenden, die mit der ZSR-Nummer des Arbeitgebers verknüpft ist. Als Zuweiser muss in diesen Fällen der Arbeitgeber, die Praxis oder das Spital angegeben werden.

Tipp: Suchen Sie einen Zuweiser aus dem Zahlstellen-Register indem Sie mit der Postleitzahl der Praxis suchen oder fragen Sie im Spital oder der Praxis nach welche GLN oder ZSR-Nummer Sie in der Rechnung eintragen müssen.

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Digitale Restkostenabrechnung

Die digitale Restkostenabrechnung sthet noch nicht zur Verfügung. Sie wird in Medical Invoice ab dem nächsten Update auch für die Fachrichtung "Pflegeheim" zur Verfügung stehen.

In einigen Kantonen (Solothurn, eventuell auch Nidwalden und Basel-Landschaft) wird es ab Februar 2026 möglich sein, die Restkostenabrechnung in Medical Invoice zu erstellen und digital über Medidata zu versenden.

  • Wählen Sie dafür bitte im Register "Abrechnung erfassen", den Abrechnungsmodus "Restkostenabrechnung"

  • Danach erscheinen die notwendigen Eingbefelder. Sie können den Debitor (alternativer Rechungsempfänger für die Restkostenabrechnung) aus der vorhanden Liste aussuchen. Zur Zeit sind das nur die Kantone Solothurn und Nidwalden:

  • Wählen Sie den Behandlungsort aus (in der Regel "Am Ort des Patienten")

  • Wählen Sie, falls gewünscht die Option "Pflegeleistungen ohne ärztliche Verordnung abrechnen"

  • Falls Sie die Option "Pflegeleistungen ohne ärztliche Verordnung abrechnen" nicht anwählen, muss ein Zuweiser erfasst werden. (Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite).

  • Geben Sie die Leistungen mit den Daten ein.
    Wählen Sie das Datum der Leistungserbringung und die Dauer der Leistung in Minuten.
    Sie müssen die Preise selbst eingeben. Diese können für jeden Fall und jede Gemeinde anders sein.

  • Speichern Sie die Restkostenabrechnung.

Eine bestehende Abrechnung kopieren

Um die Restkostenabrechnung zu erstellen, kann auch eine bestehende Pflegeabrechnung kopiert werden. Dazu auf das Symbol "Briefumschlag" klicken um das Menü "Aktion auswählen" zu öffnen. Dort auf "Restkostenabrechnung" klicken. Es öffnet sich das entsprechende Abrechnungsformular im Register "Abrechnung erfassen". Die Patientendaten sind bereits eingetragen, und die Leistungen sind (ohne Preis) unten in einer Liste sichtbar.

Achtung: Um die Leistungen für die Restkosten zu erfassen, muss zuerst der Empfänger im Feld "Debitor (alternativer Rechnungsempfänger)" ausgewählt werden.

Fals beim Erfassen der Leistungen für die Restkostenabrechnung der reguläre Preis bereits eingetragen erscheint, dann wurde der Empfänger im Feld "Debitor (alternativer Rechnungsempfänger)" noch nicht ausgwählt.

Nach der Implementierung der neuen Funktion am 10. Februar 2026 können die Fachrichtungen "Krankenpflege" und "Spitex" im Register "Abrechnung erfassen" die Option "Restkostenabrechnung" auswählen.

In einem ersten Schritt wird in Medical Invoice eine einfache Version der digitalen Restkostenabrechnung implementiert. Diese bildet jedoch die Grundlage für weitere Ausbauschritte, welche auch von den Fortschritten der Kantone im Bereich der digitalen Restkostenfinanzierung abhängen.

In dieser Anfangsphase kann die digitale Restkostenabrechnung noch nicht automatisch generiert werden. Die Leistungserbringer müssen die Leistungen aus der Originalrechnung manuell übertragen und die Preise selbst erfassen. Diese können je nach Gemeinde unterschiedlich sein und unter Umständen von weiteren Faktoren abhängen. Die korrekten, fallbezogenen Preise sind von den Leistungserbringern bei den zuständigen Stellen zu erfragen und entsprechend in der digitalen Restkostenabrechnung anzuwenden.

Der Debitor der digitalen Restkostenabrechnung ist der Kanton. Dieser kann im entsprechenden Feld aus einer Liste ausgewählt und hinterlegt werden.

Links:


BFS - Gemeindenummer

Im Register "Patienten" ist neu ein Eingabefeld für die BFS-Nummer vorhanden. Es kann sien, dass beim Speichern der Rechnung die Fehlermeldung erscheint: "Es wird eine gültige BFS-Nummer für den Patienten benötigt". Ganz rechts in der Fehlermeldung hat es einen Link mit dem sich die Daten des Patienten direkt öffnen lassen um die BFS-Gemeindenummer zu erfassen.

Falls mehrere BFS-Nummern für die PLZ des Patienten in Frage kommen, wird eine Auswahl angezeigt, aus der die korrekte BFS-Nummer ausgewählt werden kann. In manchen Fällen sind die Gemeindegrenzen so gelegt, dass verschiedene Hausnummern an der gleichen Strasse verschiedene BFS-Nummern haben.

Sobald die BFS-Nummer gespeichert wird, öffnet sich automatisch wieder das Rechnungsformular.

Falls eine falsche BFS-Nummer in den Patientendaten eingetragen wurde, oder nach einer Adressänderung des Patienten, kann die BFS in den Patientendaten vielleicht nicht sofort geändeert werden. Kontrollieren Sie in diesen Fällen nach dem Erfassen der Restkostenabrechnung die Patientendaten und passen Sie die BFS-Nummer im nachhinein an.

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