Die wichtigsten Einstellungen:
Fachrichtung
Die Fachrichtung "Spitex" muss im Register "Konfiguration" im Abschnitt "Leistungserbringer" gespeichert werden.
Option Standard-Abrechnung oder Restkostenabrechnung
Im Register "Abrechnung erfassen" muss die gewünschte Option ausgewählt werden. Entweder "Restkostenabrechnung" oder Standard (mit der Option STANDARD kann eine gewöhnliche Abrechnung erstellt werden):
Gesetz
Im Register "Abrechnung erfassen" muss das korrekte Gesetz ausgewählt werden, damit die entsprechenden Tarife zur Verfügung stehen:
Fachrichtung "Spitex"
Mit dem Gesetz KVG (Grundversicherung) stehen in der Fachrichtung "Spitex" folgende Tarife zur Verfügung:
Tarif 532 (Pflegeleistungen ambulant). Beispiel für eine der Tarifziffern die im Tarif 532 vorhanden sind: 53201 Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination nach Art. 7a Abs. 1 Bst a KLV
Tarif 454 (MiGeL: Mittel und Gegenstände Liste HVB Pflege)
Tarif 963 (Tages- oder Nachtstrukturen und In-house Spitex Stufen/Pauschalen). Beispiel für eine der Tarifziffern die im Tarif 963 vorhanden sind: 96307 Pflegebedarf von 121 bis 140 Minuten
Für UVG, IVG und MVG in der Fachrichtung "Spitex" verfügbare Tarife:
Tarif 533 (Spitex-Tarif UV/MV/IV). Beispiel für eine der Tarifziffern die im Tarif 533 vorhanden sind: 53303 b) Massnahmen der Untersuchung und Behandlung, IV-Versicherte, pro 5 Minuten
Tarif 454 (MiGeL: Mittel und Gegenstände Liste HVB Pflege)
Mit dem Gesetz VVG in der Fachrichtung "Spitex" verfügbare Tarife:
Tarif 590 (Komplementärmedizin VVG)
Tarif 454 (MiGeL: Mittel und Gegenstände Liste HVB Pflege)
Tarif 999-Sonstiges
Versicherungsspezifischer Tarif
Abrechnung erstellen
Bitte gehen Sie ins Register "Abrechnung erstellen".
Wählen Sie einen Patienten aus oder legen Sie einen neuen Patienten an.
Wählen Sie den Abrechnungsmodus "Standard".
Wählen Sie das Gesetz KVG (oder ein anderes Gesetz).
Für TP-Rechnungen (an die Versicherung): Wählen Sie „Versicherung” als Empfänger und wählen Sie die Krankenkasse aus der Liste aus.
Für TG-Rechnungen (an den Patienten): Wählen Sie "Patient" als Empfänger (mit dem Gesetz VVG können nur TG-Rechnungen erstellt werden).
Wählen Sie „Behandlungsort”.
Wählen Sie gegebenenfalls die Option "Pflegeleistungen ohne ärztliche Verordnung abrechnen".
Wählen Sie den "Zuweiser" (Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite).
Geben Sie die Leistungen mit den Daten ein. Das vorher ausgewählte Gesetz bestimmt welche Tarife zur Verfügung stehen.
Speichern Sie die Rechnung.
Zuweiser erfassen
Im Register "Abrechnung erfassen" kann die Option "Direkte Abrechnung der Pflegeleistungen" aktiviert werden. Dann muss kein Zuweiser mehr erfasst werden.
Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie die Leistungen im Sinne der Pflegeinitiative ohne ärztliche Anordnung erbracht haben.
Der Zuweiser ist die Person oder Stelle (Ärzte, Institution), die die Behandlung angeordnet oder die Verfügung verfasst hat.
In Medical Invoice kann in einigen Fällen im Register "Abrechnung erfassen" ein Zuweiser erfasst werden. Die Erfassung eines Zuweisers ist nicht in allen Fällen erforderlich.
Mit dem Gesetz KVG und der Fachrichtung "Spitex" muss ein Zuweiser erfasst werden, ausser, die Option "Direkte Abrechnung der Pflegeleistungen" wurde aktiviert. Dann wird das Feld, in dem ein Zuweiser erfasst werden könnte, ausgeblendet.
Mit dem Gesetz UVG, IVG oder MVG und der Fachrichtung "Spitex" muss der Zuweiser in jedem Fall erfasst werden.
Mit dem Gesetz VVG und der Fachrichtung "Spitex" ist die Erfassung des Zuweisers freiwillig.
Der Zuweiser muss in Medical Invoice nicht von Hand erfasst werden. Es steht eine Liste bereit, die alle Ärzte, Ärztinnen und Institutionen (Praxen, Spitäler) umfasst, die als Zuweiser auftreten dürfen. Es handelt sich bi dieser Liste um das ZSR-Register. Falls Sie eine bestimmte ZSR-Nummer nicht im Register finden, beachten Sie bitte, dass einige Ärzte eine sogenannte K-Nummer verwenden, die mit der ZSR-Nummer des Arbeitgebers verknüpft ist. Als Zuweiser muss in diesen Fällen der Arbeitgeber, die Praxis oder das Spital angegeben werden.
Tipp: Suchen Sie einen Zuweiser aus dem Zahlstellen-Register indem Sie mit der Postleitzahl der Praxis suchen oder fragen Sie im Spital oder der Praxis nach welche GLN oder ZSR-Nummer Sie in der Rechnung eintragen müssen.
Digitale Restkostenabrechnung
In einigen Kantonen (Solothurn, eventuell auch Nidwalden und Basel-Landschaft) wird es ab Februar 2026 möglich sein, die Restkostenabrechnung in Medical Invoice zu erstellen und digital über Medidata zu versenden.
Wählen Sie dafür bitte im Register "Abrechnung erfassen", den Abrechnungsmodus "Restkostenabrechnung"
Danach erscheinen die notwendigen Eingbefelder. Sie können den Debitor (alternativer Rechungsempfänger für die Restkostenabrechnung) aus der vorhanden Liste aussuchen. Zur Zeit sind das nur die Kantone Solothurn und Nidwalden:
Wählen Sie den Behandlungsort aus (in der Regel "Am Ort des Patienten")
Wählen Sie, falls gewünscht die Option "Pflegeleistungen ohne ärztliche Verordnung abrechnen"
Falls Sie die Option "Pflegeleistungen ohne ärztliche Verordnung abrechnen" nicht anwählen, muss ein Zuweiser erfasst werden. (Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite).
Geben Sie die Leistungen mit den Daten ein.
Wählen Sie das Datum der Leistungserbringung und die Dauer der Leistung in Minuten.
Sie müssen die Preise selbst eingeben. Diese können für jeden Fall und jede Gemeinde anders sein.
Speichern Sie die Restkostenabrechnung.
Eine bestehende Pflegeabrechnung kopieren um die Restkostenabrechnung zu erstellen.
Um die Restkostenabrechnung zu erstellen, kann auch eine bestehende Pflegeabrechnung kopiert werden. Dazu auf das Symbol "Briefumschlag" klicken um das Menü "Aktion auswählen" zu öffnen. Dort auf "Restkostenabrechnung" klicken. Es öffnet sich das entsprechende Abrechnungsformular im Register "Abrechnung erfassen". Die Patientendaten sind bereits eingetragen, und die Leistungen sind (ohne Preis) unten in einer Liste sichtbar.
Achtung: Um die Leistungen für die Restkosten zu erfassen, muss zuerst der Empfänger im Feld "Debitor (alternativer Rechnungsempfänger)" ausgewählt werden.
Fals beim Erfassen der Leistungen für die Restkostenabrechnung der reguläre Preis bereits eingetragen erscheint, dann wurde der Empfänger im Feld "Debitor (alternativer Rechnungsempfänger)" noch nicht ausgwählt.
Nach der Implementierung der neuen Funktion am 10. Februar 2026 können die Fachrichtungen "Krankenpflege" und "Spitex" im Register "Abrechnung erfassen" die Option "Restkostenabrechnung" auswählen.
In einem ersten Schritt wird in Medical Invoice eine einfache Version der digitalen Restkostenabrechnung implementiert. Diese bildet jedoch die Grundlage für weitere Ausbauschritte, welche auch von den Fortschritten der Kantone im Bereich der digitalen Restkostenfinanzierung abhängen.
In dieser Anfangsphase kann die digitale Restkostenabrechnung noch nicht automatisch generiert werden. Die Leistungserbringer müssen die Leistungen aus der Originalrechnung manuell übertragen und die Preise selbst erfassen. Diese können je nach Gemeinde unterschiedlich sein und unter Umständen von weiteren Faktoren abhängen. Die korrekten, fallbezogenen Preise sind von den Leistungserbringern bei den zuständigen Stellen zu erfragen und entsprechend in der digitalen Restkostenabrechnung anzuwenden.
Der Debitor der digitalen Restkostenabrechnung ist der Kanton. Dieser kann im entsprechenden Feld aus einer Liste ausgewählt und hinterlegt werden.
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