Der versicherungsspezifische Tarif ist eine Einstellung in Medical Invoice, die es den Leistungserbringern ermöglicht, die eigenen Leistungen in einer sehr freien Form zu erfassen.
Der "Versicherugsspezifische Tarif" steht in fast allen Fachrichtungen und in Kombination mit fast allen Versicherungsarten zur Verfügung. In aller Regel wird jedoch die Versicherungsart VVG ausgewählt, weil so eine an den Patienten adressierte TG-Rechnung erstellt werden kann.
Diese Art der Leistungserfassung kann für Selbstzahler verwendet werden, das heisst, wenn eine unversicherte Leistung vom Patienten selbst bezahlt wird. In diesem Fall wird der Rückforderungsbeleg zur Patientenrechnung nicht benötigt und kann weggeworfen werden.
Am häufigsten wird der "Versicherugsspezifische Tarif" benötigt, wenn Leistungen erfasst werden sollen, die von einer Zusatzversicherung versichert wurden. In diesem Fall wird in aller Regel das Gesetz VVG ausgewählt und somit eine Patientenrechnung mit Rückforderungsbeleg produziert.
Einige Zusatzversicherungen (z. B. SWICA) verlangen im Bereich Alternativmedizin (VVG), dass die Leistungen auf eine spezielle, von der Versicherung definierte Art erfasst werden. In diesem Fall muss im Register "Abrechnungen erfassen" das Gesetz VVG ausgewählt werden.
Der "Versicherugsspezifische Tarif" entspricht dem Tarif 999, der im Bereich Erfahrungs- und Alternativmedizin (VVG) benutzt werden kann, wenn keine passende Leistung aus einem offiziellen Tarif (z.B. Tarif 590, 595) zur Verfügung steht.
Achtung: Der "Versicherungsspezifische Tarif" (Tarif 999) sollte nur dann verwendet werden, wenn keine Leistung aus dem regulären Tarif in Frage kommt, oder wenn es die Zusatzversicherung explizit verlangt hat.
Mit diesem Tarif können Sie Leistungen nach eigenem Wunsch erfassen (in den Beschränkungen des offiziellen Rechnungsformulars xml 5.0), oder genau so, wie es die Zusatzversicherung verlangt. Er ist besonders nützlich für Leistungen, die nicht in offiziellen Tarifen wie dem Tarif 590 abgebildet sind.
Leistungen erfassen mit dem versicherugsspezifischen Tarif (Tarif 999)
Im Register "Abrechnung erfassen" das korrekte Gesetz auswählen (in der Regel VVG).
Das Eingabefeld "Tarif" finden Sie im Abschnitt für die Leistungserfassung (grau hinterlegt). Wählen Sie dort "Versicherugsspezifischer Tarif" aus.
Unter dem Feld "Tarif", in dem Versicherungsspezifischer Tarif steht, erscheinen drei Eingabefelder:
- Ein Feld das ebenfalls mit "Tarif" beschriftet ist und das mit 999 vorausgefüllt ist (es muss mit genau 3 Ziffern oder Grossbuchstaben ausgefüllt werden).
- Ein Feld "Tarifziffer" (kann mit bis zu 30 Buchstaben oder Zahlen ausgefüllt werden.
- Ein Feld "Leistungsbeschreibung" (Buchstaben und Zahlen bis 350 Zeichen)
Sie können diese Felder nach Belieben ausfüllen. (Erst wenn diese Felder ausgefüllt wurden erscheinen die nächsten Eingabefelder).
Die Eingabefelder "Preis", "Anzahl", "Sitzung" und "Bemerkung" (zur Leistung) können nach Belieben ausgefüllt werden.
Sie können einen beliebigen Preis einsetzen. Der in der Konfiguration gespeicherte Standard-TPW wird nicht angewendet, egal welches Gesetz man ausgewählt hat. (Auf der Rechnung wird der Wert für TPW automatisch auf 1 gesetzt).
Bei Verwendung des „Versicherungsspezifischen Tarifs“ erscheint die Nummer 999. Diese Nummer kann in der Regel ersetzt werden, muss aber genau aus drei Zeichen bestehen (Ziffern 0–9 oder Großbuchstaben A–Z). Üblicherweise werden nur die Felder "Tarifziffer", "Leistungsbeschreibung" und "Preis" frei ausgefüllt.
Falls Sie Leistungen im Fachbereich "Erfahrungs-, Alternativ-, Komplementärmedizin" erfassen möchten, erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Zusatzversicherung nach den genauen Vorgaben - zum Beispiel verwendet SWICA eigene Tarife wie S20 für bestimmte VVG-Leistungen.
Wichtig:
Die freie Eingabe bedeutet nicht, dass die so erfassten Leistungen von den Versicherungen automatisch akzeptiert werden.
Wenn die Abrechnung nicht für eine Versicherung bestimmt ist (Selbstzahler), spielt dies keine Rolle.
Wenn die Leistung jedoch von einer Versicherung vergütet werden soll, sollten Sie sich vorab bei den zuständigen Stellen (Versicherung, Krankenkasse) informieren, wie die Leistung korrekt erfasst werden muss.






