Register "Konfiguration"
Als Hörakustiker müssen Sie im Register "Konfiguration" im Abschnitt "Leistungserbringer" die Fachrichtung "Hörakustik / Optiker" auswählen. Sie müssen die Filiale als Leistungserbringer eintragen, nicht die GLN eines Mitarbeiters.
Die Fachrichtung finden Sie über den kleinen Pfeil rechts im Feld "Fachrichtung", der eine alphabetisch sortierte Auswahlliste öffnet.
Register "Abrechnungen erfassen"
Mit der Fachrichtung "Hörakustik / Optiker" stehen Ihnen für die Erfassung Ihrer Leistungen folgende Tarife zur Verfügung:
329 Hörgerätetarif für UV/MV
909 Hörgeräte der AHV und IV
453 Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln UV (HVUV)
VVG-Tarife: 999-Sonstiges und "Versicherungsspezifischer Tarif"
Es ist sehr wichtig, das korrekte Gesetz auszuwählen, wenn man eine Rechnung erfassen möchte. Die korrekten Tarife stehen nur dann zur Verfügung, wenn das richtige Gesetz ausgewählt wurde.
FM Anlagen
Für die Abrechnung von FM Anlagen für die IV müssen Sie zunächst auf die Fachrichtung "Hilfsmittel" in der Konfiguration wechseln.
Beim Erfassen der Leistungen im Register "Abrechnungen erfassen" steht dann der Tarif 914 (Andere Hilfsmittel IV) zur Verfügung, vorausgesetzt, Sie klicken das Gesetz IVG an. Wenn Sie den Suchbegriff FM-Anlage eingegeben, wird die Tarifziffer 914.131.2 angezeigt. Falls Sie diese Tarifziffer in der Fachrichtung "Hörakustik / Optiker" häufig benötigen, dann melden Sie sich bitte beim Support.

