Register "Konfiguration"
Als Hörakustiker müssen Sie im Register "Konfiguration" im Abschnitt "Leistungserbringer" die Fachrichtung "Hörakustik / Optiker" auswählen.
Wichtig: Die Filiale muss als Leistungserbringer in der Konfiguration eintragen werden, nicht die GLN eines Mitarbeiters.
Die Fachrichtung finden Sie über den kleinen Pfeil rechts im Feld "Fachrichtung", der eine alphabetisch sortierte Auswahlliste öffnet.
Register "Abrechnungen erfassen"
Mit der Fachrichtung "Hörakustik / Optiker" stehen Ihnen für die Erfassung Ihrer Leistungen folgende Tarife zur Verfügung.
Mit dem Gesetz KVG, MVG oder VVG, der Tarif 329 (Hörgerätetarif für UV/MV)
Mit dem Gesetz UVG, die Tarife 329 (Hörgerätetarif für UV/MV) und 453 (Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln UV HVUV)
Mit dem Gesetz IVG, der Tarif 909 (Hörgeräte der AHV und IV)
Der "Versicherungsspezifischer Tarif" steht immer zur Verfügung (ehemals 999-Sonstiges)
Es ist sehr wichtig, das korrekte Gesetz auszuwählen, wenn man eine Rechnung erfassen möchte. Die korrekten Tarife stehen nur dann zur Verfügung, wenn das richtige Gesetz ausgewählt wurde.
Bitte beachten Sie auch das Kapitel: Elektronische Kostengutsprache (eKoGu)
FM Anlagen
Für die Abrechnung von FM Anlagen für die IV müssen Sie zunächst auf die Fachrichtung "Hilfsmittel" in der Konfiguration wechseln.
Beim Erfassen der Leistungen im Register "Abrechnungen erfassen" steht dann der Tarif 914 (Andere Hilfsmittel IV) zur Verfügung, vorausgesetzt, Sie klicken das Gesetz IVG an. Wenn Sie den Suchbegriff FM-Anlage eingegeben, wird die Tarifziffer 914.131.2 angezeigt. Falls Sie diese Tarifziffer in der Fachrichtung "Hörakustik / Optiker" häufig benötigen, dann melden Sie sich bitte beim Support.

